Informationen zum Schuljahr 2020/2021 (Stand: 06.08.2020)

Es gibt inzwischen aktuelle Informationen vom Ministerium zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021.

Ich habe einmal die für die Grundschule relevanten Punkte aus der Email für Sie zusammengefasst. Den gesamten Text der Schulmail finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.

Was ist der Grundgedanke des Ministeriums zum kommenden Schuljahr?

„Der Start des Schuljahrs 2020/2021 wird im Interesse der Kinder und Jugendlichen im Regelbetrieb mit Unterricht in Präsenzform erfolgen. Vorrangiges Ziel ist es, nach Maßgabe der Hygienevorschriften einen geregelten, durchgehenden schulischen Lernprozess und eine kontinuierliche Bildungslaufbahn für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr zu ermöglichen.“ (Zitat aus der Schulmail vom 23.6., Seite 19.)

Dieser Grundgedanke aus der damaligen Schulmail zieht sich wie ein roter Faden durch die aktuellen Informationen des Ministeriums.

Auf welchen Eckpunkten basiert das Konzept für den Unterricht im kommenden Schuljahr?

Das Ministerium setzt auf folgende Eckpunkte für den Unterricht zu Corona-Zeiten:

  • Schutz durch den Mund-Nasen-Schutz
  • die Rückverfolgbarkeit von Infektionen
  • Hygiene im Schulgebäude

Müssen die Kinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen muss an den Grundschulen der MNS nicht durchgängig getragen werden. Über die Gründe könnte ich nur spekulieren – das lasse ich daher lieber. ;)

In folgenden Situationen muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden:

  • Auf dem Schulhof
  • Beim Aufenthalt in den Fluren und der Aula im Schulgebäude
  • In der Klasse, solange man sich nicht am Platz befindet.

Der MNS muss nicht getragen werden, wenn der Schüler am Platz in der Klasse sitzt.

Die Regelungen zum MNS sind erst einmal bis zum 31. 08. 2020 befristet.

Für die Masken sind die Eltern verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind morgens eine Maske mitnimmt.

Muss der Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulweg getragen werden?

Weiterhin gilt, dass der MNS getragen werden muss, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Es ist daher ggf. empfehlenswert, dass er auch auf dem Schulweg getragen wird, wenn dort der Abstand in der Gruppe nicht eingehalten werden kann. Der Schulweg unterliegt aber weiterhin der Verantwortung der Eltern, so dass Sie dort eigenverantwortlich entscheiden.

Was ist unter „Rückverfolgbarkeit“ zu verstehen.

Wenn in der Schule Infektionen auftreten, soll die Infektionskette nachvollzogen und unterbrochen werden können. Das setzt voraus, dass die Klassen nicht alle bunt gemischt durcheinanderlaufen. Da wir keine Kurse haben (auch keine gemischten Religionsgruppen) ist dies bei uns gut möglich. Zur Sicherheit werden wir in den kommenden Wochen auch versuchen, die Lehrer möglichst wenig zu durchmischen und setzten überwiegend (aber nicht ausschließlich) auf das Klassenlehrerprinzip.

Was ist mit dem Eckpunkt „Hygiene“ gemeint?

Die Stadt Lichtenau hat vor den Schulöffnungen im letzten Schuljahr das Hygiene-Konzept der Schulen an die aktuellen Bedingungen angepasst. (Einführung von Hygienebereiche, etc.) Von Seiten des Ministeriums wird u.a. eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung gefordert. Dies ist in unseren großen Klassenräumen möglich.

Müssen Schüler mit Vorerkrankungen die Schule besuchen?

Grundsätzlich gilt die Schulpflicht. Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern über den Schulbesuch. Empfohlen wird eine vorherige Rücksprache mit einem Arzt. Es entfällt in dem Fall aber nur die Verpflichtung für den Präsenzunterricht. Im Rahmen des Distanzunterrichts wird der Schüler weiter unterrichtet und auch Prüfungen (Klassenarbeiten) müssen abgelegt werden.

Sollten bei Ihrem Kind relevante Vorerkrankungen vorliegen, können Sie mich gerne direkt kontaktieren.

Wie werden vorerkrankte Angehörige geschützt?

Das Ministerium verlagert den Schutz von vorerkrankten Angehörigen in den häuslichen, privaten Bereich. Kinder mit vorerkrankten Angehörigen können nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend vom Unterricht befreit werden. Bitte setzen Sie sich in dem Fall auch mit mir für weitere Informationen in Verbindung.

Stimmt es, dass Lehrer auf Covid19 getestet werden?

Ja, Lehrer (und Erzieher) werden ab der ersten Schulwoche vorerst bis zu den Herbstferien alle 2 Wochen auf freiwilliger Basis auf Covid19 getestet. Sollte es zu einem positiven Testergebnis kommen, leitet das zuständige Gesundheitsamt weitere Maßnahmen an der Schule in die Wege.

Was passiert bei einem Corona-Ausbruch im Bereich der Schule?

Das Gesundheitsamt entscheidet in dem Fall über weitere Maßnahmen.

  • Testungen von Kontaktpersonen
  • Je nach Situation weitere Testungen in der Schule
  • Bei einem Ausbruch wird die Schule, wenn nötig, auch vorübergehend geschlossen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Dürfen kranke Kinder zur Schule kommen?

Schülerinnen und Schüler, die Covid19-Symptome aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Zum Schutz der Anwesenden müssen sie abgeholt werden und werden bis zum Abholen getrennt untergebracht und beaufsichtigt. Zusätzlich informiere ich in dem Fall das zuständige Gesundheitsamt.

Ist mein Kind mit Schnupfen schon Corona-verdächtigt?

Dies ist speziell in den demnächst anstehenden Monaten eine gute Frage, die aktuell mit „Jein“ beantwortet werden muss, da auch Schnupfen zu den Corona-Symptomen gehören kann. Die Schule soll den Eltern in dem Fall empfehlen, dass ein Kind mit Schnupfen zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet wird. Wenn sich keine weiteren Symptome einstellen, soll Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen.

Was macht mein Kind, wenn es zu Hause bleiben muss?

Wenn ihr Kind wegen einer Quarantäne ca. 14 Tage zu Hause bleibt, muss es im Rahmen des Distanzunterrichts am Unterricht teilnehmen. Wie der Einzel-Distanzunterricht in dem Fall aussieht, klären wir mit Ihnen und der Klassenlehrerin im konkreten Fall.

Stichwort „Quarantäne“: Was mache ich, wenn ich im Urlaub in einem Risiko-Gebiet gewesen bin.

Vom Gesundheitsamt des Kreises Paderborn gab es ein Formular, welches wir am 1. Schultag verteilen werden. In dem Formular bestätigen Sie, dass sich Ihr Kind in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risiko-Gebiet aufgehalten hat. Bitte geben Sie dieses Formular Ihrem Kind am 2. Schultag unterschrieben und ausgefüllt wieder mit.

Sollten Sie in einem Risiko-Gebiet gewesen sein, möchte ich Sie bitten, mich vor dem ersten Schultag zu kontaktieren. Laut dem Robert-Koch-Institut gelten u.a. folgende Gebiete derzeit als Risikogebiet:

  • Ägypten
  • Belgien: Region Antwerpen
  • Luxemburg
  • Marokko
  • Spanien
    • Aragon
    • Katalonien
    • Navarra
  • die Türkei
  • die USA

Es handelt sich hierbei nur um eine wahrscheinlich für uns relevante Auswahl. Die gesamte Liste finden Sie beim Robert Koch Institut.

Gibt es Änderungen beim Distanzunterricht?

Distanzunterricht soll zwar eine Ausnahme sein. Wenn der Präsenzunterricht allerdings aufgrund der Infektionslage nicht möglich ist, ist er dem Unterricht in der Schule gleichgestellt.

Was ist mit dem Sportunterricht?

Der Sportunterricht soll bis auf Weiteres nach Möglichkeit im Freien und unter Berücksichtigung der Hygiene-Bedingungen stattfinden.

Und der Schwimmunterricht?

Das Schwimmbad in Bad Wünnenberg ist voraussichtlich ab dem 14.09. wieder für den Schwimm-unterricht in Klassenstärke geöffnet. In welchem Rahmen wir ab dem 14.09. den Schwimmunterricht (dann im 4. Schuljahr) wiederaufnehmen, klären wir in den nächsten Wochen.

Was ist mit dem Musikunterricht?

In der Schule ist das Singen in geschlossenen Räumen vorerst bis zu den Herbstferien nicht erlaubt. Im Freien ist Singen im Rahmen der notwendigen Maßnahmen (Abstand, etc.) erlaubt. Sollte es nicht möglich sein, diese Vorschriften einzuhalten, ist dies auch kein Argument gegen den Musikunterricht. Dieser nutzt dann andere Formen des aktiven Musizierens und Gestaltens.

Was ist mit der Bläser-AG?

Grundsätzlich sind außerschulische Partner (wie die Bläser-AG) wieder erlaubt. Allerdings unterliegt das Spielen von Blasinstrumenten gewissen hygenischen Voraussetzungen. Wir werden uns mit Herrn Schulte absprechen, in welchem Rahmen wir in der Bläser-AG die Vorschriften einhalten können. (Stichwort „Aerosole“, „Vermischung der Klassen“, etc.)
Für die Eltern des kommenden 3. Schuljahres: normalerweise stellt Herr Schulte von der Bläser-AG die Bläser-AG immer im Mai/Juni vor. Dies war dieses Jahr nicht möglich. Es findet aber (planmäßig) zu Beginn des nächsten Schuljahres statt.

Was ist mit dem Seelsorge-Unterricht?

Zugegeben, über den Seelsorge-Unterricht mache ich mir im Moment noch keine Gedanken. Er beginnt immer nach den Herbstferien. Was bis dahin ist … keine Ahnung.

Der aktuelle Stand wäre allerdings: außerschulische Partner dürfen wieder in der Schule am Unterricht teilnehmen. Der Seelsorge-Unterricht wäre demnach möglich. Da wir im kommenden Schuljahr auch nur ein drittes Schuljahr haben, kommt es dabei nicht zu einer Vermischung der Klassen.

Wie geht der Offene Ganztag im nächsten Schuljahr weiter?

Unsere Waldvilla nimmt nach den Sommerferien den Betrieb wieder regulär auf. Konkrete Informationen zum Offenen Ganztag erhalten die betroffenen Eltern in dieser Woche direkt schriftlich vom Waldvilla-Team.

Findet die Einschulungsfeier statt?

Ja. Wir hoffen derzeit auf gutes Wetter und werden die neuen Erstklässler in einer kleinen Feier auf dem Schulhof begrüßen.

Können Klassenpflegschaftssitzungen stattfinden?

Ja. Die Sitzungen der Gremien (Klassenpflegschaft, Schulplfegschaft, Schulkonferenz) wurden explizit als zulässige schulische Nutzung verankert. Sie finden daher im nächsten Schuljahr unter Einhaltung der hygienischen Voraussetzungen und der Rückverfolgbarkeit statt.

Dürfen wieder Ausflüge stattfinden?

Unter Einhaltung der Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz dürfen Ausflüge nach den Sommerferien wieder stattfinden.

Das gleiche gilt z.B. für den Einsatz außerschulischer Partner (Bläser-AG, Seelsorge, „Tourneeoper Mannheim“ im Advent, …)

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Das ist – kurz zusammengefasst – die Richtung, in welche es an den Grundschulen weitergeht. Auf weiterführende Schulen beziehe ich mich explizit nicht.

NoVirus-Logo:

Ich wurde letzte Woche noch einmal nach den T-Shirts mit dem NoVirus-Logo gefragt. Den Shop gibt es noch. Hier ist noch einmal der Link. https://shop.spreadshirt.de/grundschule-altenautal/

Die Änderungen zu den letzten beiden Wochen vor den Ferien sind übersichtlich, viele Punkte aus dieser Liste waren nicht überraschend.

Starten wir nun hoffnungsvoll in das kommende Schuljahr und hoffen wir drauf, dass uns Corona nicht wieder ausbremst.

 

Markus Kremer, Schulleiter

 

P.S.: das gemeinsame Singen in der Schule ist noch nicht wieder erlaubt. Aber es spricht nichts dagegen, zu Hause vor dem Laptop oder dem Handy zu singen. Daher gibt es am morgigen Freitag eine Sommerferien-Ausgabe des Online-Morgensingens.

Also: Freitag, 7.August., 10:40 Uhr – Online-Morgensingen auf dem youtube-Kanal der Schule.