Corona / Notbetreuung: Neue Leitlinien zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastruktur

Wer darf in die Notgruppen? Eine Bedingung ist, dass die Eltern beide (bzw. bei Alleinerziehenden natürlich nur eine/r) in einer "kritischen Infrastuktur" arbeiten. "Kritische Was?"

Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist seit gestern Abend eine Übersicht veröffentlicht.

Sie finden sie hier: Neue Leitlinien zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen.

Weiterhin gelten natürlich noch die Grundsätze, die auch in einem Brief der Stadt Lichtenau auf deren Homepage veröffentlich wurden. (Informationsschreiben zur Notbetreuung)

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei mir melden. (0176 / 22 60 25 77)