Corona: Änderungen zum April 2022

Pünktlich zum Wochenende gibt es eine neue Email aus dem Ministerium für Schule und Bildung, NRW.  Vielleicht haben Sie die entsprechenden Pressemeldungen dazu auch schon gelesen.

Hintergrund: heute hat der Deutsche Bundestag das Infektionsschutzgesetz zum 20. März geändert. Die daraus resultierenden Änderungen für die Schulen wurden uns in der Email mitgeteilt. Hier sind sie.

 

Aufhebung der Maskenpflicht zum 2. April 2022

Zum Stichtag 2. April 2020 wird die Maskenpflicht an den Schulen in NRW aufgehoben, da es im neuen Infektionsschutzgesetz eine Grundlage zum Tragen einer Maske in Innenräumen von Schulen nicht mehr gibt.

Es ist aber nur eine Aufhebung der Maskenpflicht – es handelt sich natürlich nicht um ein Verbot von Masken. Sie können freiwillig auch nach dem 2. April weiterhin getragen werden.

 

                Auslaufen der schulischen Testungen

Die dreimaligen häuslichen Testungen pro Woche laufen nach dem aktuellen Stand mit Beginn der Osterferien aus, wenn es keine unerwarteten kritischen Entwicklungen des Infektionsgeschehens gibt.

 

Ich wünsche Ihnen nun ein schönes, sonniges Wochenende. Genießen Sie es.

Markus Kremer

 

P.S.: am Ende noch ein kleiner Programmtipp. Im Laufe des Tages kommt die nächste Ausgabe des Podcast:Altenautal unserer Schule heraus. Thema sind die Schulschließungen 2020, die in dieser Woche vor 2 Jahren stattgefunden haben. U.a. sprachen die Kinder mit Mathias Richter, dem Staatssekretär im Ministerium für Schule und Bildung, NRW. Den Podcast finden Sie auf unserer Homepage unter Podcast:Altenautal.


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