Schulbücher

Da die meisten Schulbücher von den Schülerinnen und Schülern ausgeliehen werden, somit öffentliches Eigentum darstellen, ist auf einen besonders pfleglichen Umgang zu achten. Das bedeutet vor allem, dass die Bücher mit einem Umschlag zu versehen sind.

Nach Beschluss der Schulkonferenz müssen beschädigte Bücher durch die Eltern bezahlt werden.