Änderungen zur Notfallbetreuung zum 23.März 2020

Änderungen zur Notfallbetreuung zum 23.März 2020
(nach einer Email vom Ministerium vom 20.03.2020, 15:45 Uhr)

Liebe Eltern, bisher war es so, dass Sie Anrecht auf die Notbetreuung hatten, wenn

  • Sie als Alleinerziehende in einer kritischen Infrastruktur beschäftigt sind
  • Oder bei einem Ehepaar beide Partner in einer kritischen Infrastruktur beschäftigt sind.
  • Es durfte keine Betreuung im privaten Umfeld gewährleistet werden können.
  • Die Unabkömmlichkeit im Beruf (in der kritischen Infrastruktur) musste vom Arbeitgeber bestätigt werden.
  • Die Berufe in der kritischen Infrastruktur sind auf unserer Homepage verlinkt.

Die Notbetreuung umfasst den gesamten Bereich des schulischen Tages (Unterricht und Ganztagsbetreuung), also von 7:30 Uhr – 16 Uhr.

Diese Regeln sind sehr streng gefasst, da man auf der einen Seite den Personen in der kritischen Infrastruktur den Rücken freihalten möchte. Auf der anderen Seite ist es aber natürlich im Sinne der Infektion auch kritisch, wenn die Kinder (speziell von Eltern in kritischer Infrastruktur) in einer Gruppe in der Schule zusammenkommen und sich dort ggf. anstecken.

Ab dem 23. März wird die bestehende Regelung nur verändert.

  1. Ab dem 23. März haben alle Beschäftigten in einer kritischen Infrastruktur unabhängig von der Beschäftigung des Partners/der Partnerin ein Anrecht auf die Notbetreuung ihrer Kinder.
    1. Es gilt weiterhin, dass der entsprechende Beschäftige unabkömmlich sein muss (siehe Bestätigung vom Arbeitgeber)
    2. Es gilt weiterhin, dass keine Betreuung im privaten Umfeld gewährleistet werden kann.
  2. Außerdem werden die Zeiten für die Notbetreuung geändert:
    1. Bei Bedarf wird die Notbetreuung nun auch am Wochenende (Samstag und Sonntag) ausgeweitet.
    2. Auch auf die Osterferien (mit Ausnahme der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag) wird die Betreuung ausgeweitet.

Darüber hinaus gelten aber natürlich weiterhin die gesundheitlichen Voraussetzungen.

Sollten Sie nach den geänderten Bedingungen Anspruch auf die Notbetreuung haben, informieren Sie uns bitte bis Sonntag (22.03.2020) um 15 Uhr, damit wir die Notbetreuung einrichten können. Die Bestätigung des Arbeitgebers können Sie uns am Montag nachreichen – das könnte jetzt etwas schwierig werden. ;)

Hier noch einmal meine Kontaktmöglichkeiten:

  • 0176/22602577
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Lichtenau. Dort (und auch bei uns im Download-Bereich) finden Sie auch noch folgende Unterlagen:

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Kremer