Elternbrief 7/2021: Aufhebung der Maskenpflicht

Vor den Herbstferien hatte das Land NRW bereits eine Entscheidung bzgl. der Maskenpflicht ab dem kommenden Dienstag angekündigt.

Gestern hat uns das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass in den Schulen in NRW die Maskenpflicht am Platz ab dem 2. November aufgehoben wird. 

Wie sehen die Regelungen ab dem 2. November konkret aus?

  • Es gibt keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Klassenraum solange die Kinder an festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt bei der Betreuung im Rahmen von Ganztagsangeboten, wenn die Kinder an einem festen Platz sitzen.
  • Abseits des festen Sitzplatzes besteht eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
    • auf dem Weg zur Tafel
    • beim Abholen von Arbeitsmaterial im Klassenraum
    • bei der Gruppenarbeit, wenn dafür der feste Sitzplatz verlassen wird
    • auf dem Weg zum Sitzkreis, Mülleimer, Waschbecken, …
    • im restlichen Schulgebäude (Flur, Toilette, …)
    • Entsprechend der bisher geltenden Regelungen in der Turnhalle.
  • Auf dem Schulhof gilt weiterhin keine Maskenpflicht.

 

Was für Auswirkungen hat die Aufhebung der Maskenpflicht auf eine mögliche Quarantäne von Kontaktpersonen.

Aktuell werden Kontaktpersonen nicht in Quarantäne geschickt, wenn die entsprechenden Maßnahmen eingehalten werden. Durch den Wegfall der Maskenpflicht gehen Sitznachbarn beim Auftreten eines Corona-Falls nun wieder in Quarantäne. (Ausnahme: geimpfte oder genese Schülerinnen und Schüler)

Aus der Quarantäne kann man sich wie bisher auch ab dem 5. Tag durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten, hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig freitesten.

Die weiteren Schutzmaßnahmen im Klassenraum (Einhalten der Hygiene-Regeln, Lüften) sollen weiterhin konsequent umgesetzt werden.

 

Ein Wort zum Schluss

Die Aufhebung der Maskenpflicht heißt nicht, dass man die Maske nicht mehr tragen darf.

Die Maske ist ein effizientes und einfaches Mittel, um die Ausbreitung von Corona zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass auch bei den vergangenen Corona-Positiv-Einzelfällen an unserer Schule das Tragen einer Maske die weitere Verbreitung von Corona verhindert hat.

Ungeachtet der Aufhebung der Maskenpflicht ist daher das freiwillige Tragen einer Maske weiterhin zu begrüßen, damit diese Sicherheit für Ihre Kinder, die Kolleginnen, das sonstiges Personal und nicht zuletzt für Sie als Eltern und Angehörige weiterhin erhalten bleibt.

 

Nun wünschen wir Ihnen ein schönes langes Wochenende. Immerhin ist bei schönem Herbstwetter auch der Montag noch frei.

 

Grüße!

Markus Kremer


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