Testungen ab dem 28.02.2022 (Fragen und Antworten, Stand: 18.2.2022)

Am Donnerstag hatten wir Sie schon auf die Schnelle informiert. Ab dem 28. Februar wird das regelmäßige Corona-Testsystem wieder umgestellt. Das Erfolgskonzept Pooltest wird nun durch Schnelltests zu Hause ersetzt. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Info-Blatt.

Wie laufen die Tests demnächst ab?

Die Eltern testen an 3 Tagen in der Woche zu Hause vor der Schule oder am Vorabend ihr Kind mit einem Schnelltest. (Wir empfehlen die Testung vor der Schule.)

Wann wird getestet?

Die Tests sollen am Montag, Mittwoch und Freitag gemacht werden.

Woher bekommen wir die Schnelltests?

Die Schnelltests werden über die Schule gestellt. Dafür haben wir aktuell noch einmal 1500 Tests nachbestellt.

Wer muss sich testen lassen?

Der Schnelltest ist Pflicht für alle nicht immunisierten Kinder, also für alle Kinder, die nicht doppelt geimpft oder genesen sind.

Dürfen sich geimpfte Kinder auch testen lassen?

Ja. Frau Gebauer hat einen Elternbrief herausgegeben (siehe Link auf unserer Homepage), indem sie explizit schreibt: "Vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das ist eine rein persönliche Entscheidung. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen."

Da die Impfung nicht vor der Infektion schützt, sondern nur vor (schweren) Erkrankungen, und geimpfte und erkrankte Kinder Corona trotzdem auch (eingeschränkt aber unbemerkt) weitergeben können, möchten wir die Testung von bereits geimpften oder genesenen Kindern explizit empfehlen. Vielen Dank.

Wie erhalten die Eltern die Schnelltests?

Wir geben Ihren Kindern in regelmäßigen Abständen (jeweils freitags) ausreichend Schnelltests für die kommende Woche mit.

Kann die Testung auch in der Schule stattfinden?

Die Schulkonferenz kann beschließen, dass für einzelne oder alle Jahrgangsstufen die Tests auch in der Schule vor dem Unterricht stattfinden können. Dies ist aktuell aber nicht vorgesehen.

Wie müssen wir die Testungen bestätigen?

Dazu schreibt das Ministerium: „Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlichen drei Testungen.“ Dafür geben Sie in der Schule eine entsprechende Bescheinigung ab.

Wo bekomme ich diese Bescheinigung her?

Es wird eine Vorlage vom Ministerium geben. Wir werden sie verteilen, sobald sie vorliegt.

Kann ich auch zu einem Bürgertest-Zentrum gehen?

Alternativ zum Selbsttest kann auch die Bescheinigung über einen negativen Test in einem Bürgertestzentrum vorgelegt werden. Dieser Test ist 24 Stunden gültig.

Dürfen wir auch eigene, alternative Tests nutzen?

Dazu liegen uns aktuell noch keine Informationen vor.

Kann es passieren, dass mein Kind doch in der Schule getestet wird?

Das Ministerium erlaubt explizit eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Schnelltest in der Schule, wenn sich in der Schule bei einem Kind ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergibt. (Z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome.)

Wenn wir einen begründeten Verdacht hätten, würden wir uns aber natürlich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Testung bzw. ein prophylaktisches Abholen des Kindes mit Ihnen besprechen. Ohne Sie als Eltern machen wir nichts. Keine Sorge.

Zählen Schulkinder auch weiterhin als getestet?

Dazu liegen uns aktuell keine Informationen vor. Bisher war der „Getestet-Status“ der Schulkinder von den laufenden und beaufsichtigten Tests in der Schule abhängig. Anzunehmen ist daher, dass dieser „Getestet-Status“ für Schulkinder ab dem 28. Februar entfällt.

 

 

Liebe Eltern,

die Pooltestungen waren ein bewährtes und sicheres System. Ob die reine Testung durch Schnelltests ein ähnliches Erkennungs-Niveau haben wird, bleibt abzuwarten.

Aber dank Ihrer Mitarbeit können die häuslichen Testungen gut und sicher durchgeführt werden. Darauf können wir uns verlassen und dafür bedanken wir uns bei Ihnen vorab schon einmal. Sollten Unsicherheiten im Gebrauch der Tests oder weitere Fragen aufkommen, wenden Sie sich gerne an mich.

Diese Fragen-Antwort-Liste stellen wir wieder auf unsere Homepage und werden Sie ggf. ergänzen.

 

Grüße,

Markus Kremer